Realgemeinde Escherode

Realgemeinde Escherode

Die altrechtlichen Gemeinschaften (Realgemeinden) haben eine lange Tradition und sind auf die mittelalterlichen deutschen Flurverfassungen zurückzuführen. Sie entstanden lange vor den heutigen politischen Gemeinden. 
Die Flurverfassungen schrieben vor, dass alle mit einer Hofstätte und Grundeigentum im Dorf ansässigen Bauern ein gemeinsames Nutzungsrecht an der „ gemeinen Mark“ hatten. Diese Gemeinschaften, auch „Markgenossenschaften“ genannt, übernahmen neben der Verwaltung und Nutzung der Allmende (gemeinsam genutzten Grundstücke) auch Aufgaben die im Allgemeininteresse der dörflichen Gemeinschaft lagen.


Durch die um 1900 in Südniedersachsen einsetzende Gemeinheitsteilung und Verkoppelung (Flurbereinigung) erfuhren die Realgemeinden einen einschneidenden Wandel. Die Allmende wurde im Rahmen des Verkoppelungsrezesses aufgeteilt.


Diesen Realverbänden wurde in den verschiedenen niedersächsischen Landesteilen ein unterschiedlich gesetzlicher Rahmen gegeben. Das unübersichtliche Recht galt bis zum Inkrafttreten des Realverbandsgesetzes am 4. November 1969. 
Die Realgemeinden bekamen durch das Realverbandsgesetz einen einheitlichen
organisatorischen Ablauf mit Satzung, Vorstand, Mitgliederversammlung und
Aufsicht durch den Landkreis.

Aufgaben

Realgemeinden sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Aufgabe der Realgemeinde ist, die gemeinschaftlichen Angelegenheiten und sein Vermögen im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit zum Nutzen der Mitglieder zu verwalten.

Mitglied werden

Die Realgemeinde Escherode besteht aus 45 vollen Anteilen.
Mitglied wird man durch Erbgang oder Erwerb einer Hofstelle, die mit einem
Verbandsanteil verbunden ist.

Kontakt

1. Vorsitzender 

Ottmar Brettheuer
[email protected]

2. Vorsitzender

Gerd Vollmann
[email protected]